Formalitäten:Bitte denken Sie daran, dass Sie zu jedem Quartalsbeginn (also zum 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Okt.) Ihre Krankenversichertenkarte und, wenn Sie über 18 Jahre alt sind, die Praxisgebühr mitbringen. Damit senken Sie unseren Verwaltungsaufwand, und wir haben mehr Zeit für Sie.
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